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No strings attached!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 25.11.2021

1. Geltungsbereich 

  1. Für alle Verträge der Box at Work GmbH (BOXIE24), vertreten durch den Geschäftsführer Gerrit Jan Reinders, Bremer Ring 11, 14641 Wustermark (nachfolgend: der Anbieter), gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen zur Einlagerung von beweglichen Gegenständen des Kunden, der Verkauf und die Vermietung von Transportboxen und von weiteren Umzugsgegenständen.
  3. Mit „Kunde“ wird im Folgenden der Vertragspartner des Anbieters bezeichnet, gleich, welches konkrete Rechtsverhältnis vorliegt.
  4. Eine leere oder gefüllte Box oder Karton zählt in diesen AGB als ein Gegenstand.

2. Allgemeine Hinweise

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Abholung, die Lagerung und Aufbewahrung in den Lagerräumen des Anbieters, sowie die Rücklieferung von Lagergut des Kunden. Dies kann sowohl in geliehenen Boxen des Anbieters geschehen, als auch in eigenen Kartons oder als einzelner beweglicher Gegenstand des Kunden.
  2. Hinweis: Soweit in diesen AGB nicht von den gesetzlichen Regelungen abgewichen wird, sind für dieses Vertragsverhältnis neben den Regelungen des BGB auch die Regelungen der §§ 343 bis 347, §§ 352 bis 372, §§ 407 bis 450 und §§ 467 bis 475h des HGB anwendbar, und zwar selbst dann, wenn der Kunde Verbraucher ist.

3. Beschreibung der Leistungsgegenstände

3.1 Anmietung und Einlagerung von Umzugsboxen

  1. Bei der Anmietung von den der Box at Work GmbH angebotenen „Green Boxes“ und der Einlagerung durch die Box at Work GmbH gelten die folgenden Regelungen.
  2. Der Anbieter übergibt dem Kunden die gewünschte Anzahl (Minimum 10 Boxen) leerer Boxen, an einem vom Kunden bestimmten Termin. Dabei kann der Kunde ein Lieferdatum online auswählen und die Box at Work GmbH garantiert innerhalb von 30 Werktagen nach diesem Datum die Boxen dem Kunden auszuliefern und sie nach der Befüllung des Kunden erneut innerhalb von 30 Werktagen wieder abzuholen. Die befüllten Boxen werden daraufhin durch den Anbieter zur Lagerstätte transportiert und dort aufbewahrt. Zum Ende der Einlagerung transportiert der Anbieter die Boxen wieder zum Kunden und nimmt die leeren Boxen direkt wieder mit, oder vereinbart hierfür einen separaten Termin mit dem Kunden. Der Anbieter hat jeweils wieder eine Zeitspanne von 1-30 Werktagen, in welcher dies erfolgen muss. Dabei sind die Abholung sowie die Rücklieferungen zum Kunden grundsätzlich kostenpflichtig, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Die Mindesteinlagerungsmenge beträgt 10 Boxen.

3.2 Anmietung von leeren Umzugsboxen ohne Einlagerung

  1. Der Ablauf ist wie folgt: der Anbieter übergibt dem Kunden die gewünschte Anzahl (Minimum 20 Boxen) leerer Boxen. An einem vom Kunden bestimmten Termin holt der Anbieter die geleerten Boxen beim Kunden ab. Die Anlieferung und Abholung ist grundsätzlich kostenpflichtig, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Ist keine Mietdauer vereinbart, so gilt folgendes: die Mietzeit beträgt zwei Wochen. Wird der Vertrag nicht innerhalb von 24 Stunden vor Vertragsende gekündigt, verlängert er sich jeweils um eine weitere Woche.

3.3 Anmietung von Lagerraum

  1. BOXIE24 bietet verschiedene Möglichkeiten der Lagerung an (Lagerräume, Lagerfläche, Containerlagerung etc.). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, mietet der Kunde flexible Lagerfläche an. Der Anbieter überlässt dem Kunden die definierte Lagerfläche zur Einlagerung von Gegenständen. Zu beachten sind die in den AGBs genannten Regelungen zur Einlagerung.
  2. Die Mindestlagerdauer beträgt 12 Wochen (= drei Mietperioden). Die vorzeitige Auslagerung ist auf Wunsch des Kunden möglich, wenn der Mindestmietzeitraum bezahlt wurde. Der Abrechnungszyklus erfolgt im 4 (vier) Wochentakt, beginnend am Tag der Einlagerung.
  3. Die in Rechnung gestellte Lagerzeit beginnt am Tag der Abholung beim Kunden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zunächst je nach gewähltem Tarif zwei, drei, sechs oder zwölf Mietperioden (eine Mietperiode entspricht 4 Wochen). Die Lagerzeit kann nicht vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlagerzeit enden. Nach Ablauf der Mindestlagerzeit verlängert sich die Anmietung des Lagerraums um jeweils vier Wochen. Der Kunde hat keine Kündigungsfrist einzuhalten. Der zum Zeitpunkt der Rücklieferung laufende Abrechnungsmonat muss jedoch vollständig bezahlt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
  4. Bei Gewährung eines Rabatts für eine Mindestlagerdauer über drei Mietperioden (z.B. 5% für 6 Mietperioden oder 10% für 12 Mietperiodem Mindestlagerdauer), muss der gewährte Rabatt vom Kunden vollständig zurück bezahlt werden, sollte die Mindestlagerdauer nicht eingehalten werden.
  5. Die Mindesteinlagerungsmenge beträgt (bei Lagerraum) 1m².
  6. Eine Rücklieferung des Lagergutes kann jederzeit beantragt werden. Bei ausreichend verfügbarer Kapazität erfolgt diese innerhalb von 24 Stunden. Sollte keine Kapazität für eine Rücklieferung innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung stehen, dann wird eine Rücklieferung spätestens 30 Werktage nach der Anfrage garantiert.

3.4 Buchung und Nutzung der Logistikservices

  1. Entscheidet sich der Kunde zur Anmietung von Lagerfläche beim Anbieter kann der Logistikservice der Box at Work GmbH zusätzlich beauftragt werden. Bei einer Anmietung von Lagerraum für mindestens drei Mietperioden (=12 Wochen) ist die Abholung der Gegenstände aus dem Erdgeschoss bei bis zu 4 Quadratmetern Lagerfläche zu Einlagerungsbeginn kostenlos. Wird der Mindesteinlagerungszeitraum nicht eingehalten, dann kann die Abholgebühr in voller Höhe nachträglich in Rechnung gestellt werden. Der Abholservice erfolgt nach Möglichkeit zu dem vom Kunden angefragten Termin. Bei Kapazitätsengpässen kann es allerdings zu einer Verschiebung des Termins in einem Zeitfenster von 10 Werktagen vor oder nach dem angefragten Termin kommen
  2. Entscheidet sich der Kunde zur Beantragung der Rücklieferung der eingelagerten Sachen, so ist diese auf jeden Fall kostenpflichtig. Auch ein Termin am Lager zur Abholung der Gegenstände ist kostenpflichtig. Der Kunde erhält die eingelagerten Gegenstände nach Möglichkeit auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden zurück. Dies kann aber aufgrund verschiedener Einflussparameter nicht garantiert werden. Die Box at Work GmbH verpflichtet sich aber ein Zeitfenster von 10 Werktagen vor oder nach dem gewünschten Termin einzuhalten.
  3. Eine Rücklieferung erfolgt nur, wenn alle offenen Rechnungen durch den Kunden beglichen wurden und die Rücklieferungsgebühr ebenfalls bezahlt wurde.
  4. Wird eine beantragte Logistikdienstleistung durch den Kunden 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsdatum storniert, so kann die Box at Work GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der ersten regulären Monatsmiete erheben. Wird die Logistikdienstleistung innerhalb von 24 Stunden vor dem Leistungsdatum storniert, so fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100% der ersten regulären Monatsmiete an. Sollten die tatsächlich entstandenen Kosten höher sein, z.B. durch zusätzlich engagiertes Personal oder zusätzlich angemietete Fahrzeuge, so können auch bis zu 250€ Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden, sollte weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsdatum storniert werden.

3.5 Leistungs- und Preisanpassungen

  1. Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Miet-und Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Miet- und Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preisanpassungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt. Preisanpassungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten nicht übersteigen, müssen vom Anbieter nicht vorab kommuniziert werden.

4. Regelungen zur Einlagerung

4.1 Allgemein

  1. Der Kunde muss beim Einpacken der Boxen/Kartons durch geeignete Zwischenverpackungen (z.B. Luftpolsterfolie) dafür Sorge tragen, dass das Gut nicht durch transporttypische Beanspruchungen (z.B. Stöße, Querlagerungen, Temperaturschwankungen) beschädigt werden kann, insbesondere bei empfindlichem Gut wie z.B. Glas oder Porzellan. Soweit einzelne Boxen/Kartons nicht vollständig befüllt werden, muss der Kunde den Inhalt entsprechend durch Füllstoffe ergänzen. Das Haftungsrisiko für eventuelle Beschädigungen liegt beim Kunden.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich die Gegenstände zu verpacken und gegen Beschädigungen zu schützen. Ist das Lagergut nicht ordnungsgemäß für den Transport gesichert, übernimmt die Box At Work GmbH keine Haftung für eventuelle Schäden. Alle Schäden, die möglicherweise im Verantwortungsbereich der Box at Work GmbH liegen, müssen umgehend durch den Kunden bei Empfang der Rücklieferung dokumentiert werden und in Schriftform an die Logistikmitarbeiter übergeben werden. Zusätzlich muss die Box at Work GmbH noch am selben Tag per Email informiert werden. Erfolgt dies nicht, besteht keine Haftungsverpflichtung für die Box at Work GmbH.
  3. Alle Gegenstände, die nicht in eine Box oder einen Karton verpackt werden können, müssen vom Kunden transport- und lagerungssicher verpackt werden. Jeder Gegenstand darf maximal 25 kg wiegen. Schwerere Gegenstände müssen vom Anbieter nicht transportiert werden. Einzelteile sind für die Abholung in Boxen zu verstauen. Nicht verpackte Einzelteile werden von unseren Fahrern nach eigenem Ermessen zum besseren Transport in große Kartons verpackt. Die Kartons werden dem Kunden in Rechnung gestellt (5€ pro Karton).
  4. Folgende Güter werden durch den Anbieter nicht versandt und/oder gelagert:
  • Güter, deren Wert mehr als 2000,00 € beträgt, sofern die Güter nicht von der Hausratsversicherung des Kunden abgedeckt sind.
  • Güter, deren Beförderung und/oder Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, bzw. mit besonderen behördlichen Auflagen oder Gefahrgutvorschriften verbunden sind, beispielsweise (aber nicht ausschließlich): Waffen, Drogen, Sprengstoff, radioaktive Stoffe, Chemikalien, lebende Tiere und Pflanzen, sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen, unverzollter Tabak oder Alkohol.
  • Güter, die Personen oder andere materielle Güter beschädigen können.
  • Nicht auslaufsicher verpackte Flüssigkeiten.
  • Verderbliche Güter, wie beispielsweise jegliche Form von Lebensmitteln und Nahrungsmitteln.
  • Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Zahlungsmittel, Schecks.

Bei einem Verstoß gegen diese Auflagen behält sich der Anbieter vor eine Gebühr in Höhe von 1000 EUR in Rechnung zu stellen. Sollte der entstandene Schaden höher sein, kann der Differenzbetrag vom Kunden ebenfalls eingefordert werden.

  1. Der Anbieter ist berechtigt, die Einlagerung und den Transport von Dritten durchführen zu lassen.
  2. Sollte eine Rücksendung nicht zustellbar sein, so werden zunächst Weisungen des Kunden eingeholt. Kann der Kunde nicht kontaktiert werden, so ist der Anbieter zum Zwecke der Ermittlung einer Kontaktmöglichkeit dazu berechtigt, die Boxen/Kartons zu öffnen und deren Inhalt zu durchsuchen.

4.2 Zahlungsverzug

  1. Wir erinnern Sie mindestens dreimal an Ihre fällige Rechnung(en). Sollten wir innerhalb von vier Wochen nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung keine Zahlung erhalten, haben wir das Recht auf sofortige Beendigung des Mietvertrages und Weitergabe Ihrer Daten an unseren Inkasso-Partner. Ein gerichtliches Mahnverfahren mit entsprechenden rechtlichen und finanziellen Folgen wird eingeleitet werden.
  2. Alternativ hat die Box at Work GmbH die Möglichkeit den Kunden in einer klar formulierten Email (der Kunde ist dafür verantwortlich eine gültige Email-Adresse zu hinterlegen) final zur Zahlung der ausstehenden Forderungen aufzufordern. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht binnen 7 Tagen nach, dann behält sich die Box At Work GmbH das Recht vor das Lager zu räumen und ggf. eine kostenpflichtige Entsorgung der eingelagerten Gegenstände durchzuführen.
  3. Durch die Eintreibung fälliger Forderungen entstehen dem Gläubiger Kosten für die interne Organisation, Mahnwesen und ggfs. anwaltliche Beratung. Diese muss der säumige Schuldner als nachgewiesenen Schaden des Gläubigers erstatten. Das Gesetz räumt dem Gläubiger ein, eine Pauschale von 40 EUR zu berechnen, wenn eine Zahlung überfällig wird. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Kosten tatsächlich entstanden sind oder nicht. Sind höhere Kosten nachweislich entstanden, kann der Gläubiger auch diese fordern.

5. Regelungen speziell zum Verkauf von Ware

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die vom Anbieter gelieferte Ware in dessen Eigentum.

6. Haftung und Haftungsbeschränkungen

  1. Die Basis-Transportversicherung, die für jeden Kunden gilt und nicht gesondert abzuschließen ist, umfasst die Erstattung von Transportschäden, die im Einzelfall von Mitarbeitern der Box At Work GmbH verursacht wurden. Im Zuge der Basis-Transportversicherung werden 0,65€ / kg Lagergut erstattet. Der Kunde ist weiterhin verantwortlich für die ausreichende Verpackung des Lagerguts. Ist das Lagergut nicht ausreichend verpackt für den Transport und die Lagerung, entfällt der Versicherungsschutz. Nicht versichert im Rahmen der Basis-Transportversicherung sind Schäden, die während der Einlagerung entstanden sind.
  2. Während der Einlagerung ist das Lagergut des Kunden gegen Brand versichert durch die Box at Work GmbH. Die Box at Work GmbH hat dieses Risiko bei der AXA versichert.
  3. Im Schadensfall durch Brand ist jeder Kunde über eine Summe von maximal 2.000€ versichert. Hierfür ist ein monatlicher Beitrag in Höhe von 1,89€ verpflichtend.
  4. Nicht versichert sind Bargeld, Münzen, Edelmetallbarren, Urkunden, Bonds, Wertpapiere, Tiere, entflammbare Materialien, Sprengstoffe und dergleichen. Bei Verlust von Datenaufzeichnungen werden nur die Kosten der leeren Datenträger erstattet.
  5. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  6. Beruht die Schadensursache auf leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten und Kardinalpflichten, haftet der Anbieter jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, bis maximal 2.000€ pro Kunde.
  7. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.
  8. Für Schäden, die nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter nicht.
  9. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  10. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Zusätzliche Hinweise

  1. Der Anbieter ist nur verpflichtet, vollständig entleerte Boxen wieder abzuholen. Für nicht vollständig entleerte Boxen verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend.
  2. Kann eine berechtigte Lastschrift auf dem Konto des Kunden durch Verschulden des Kunden nicht eingelöst werden, oder bucht der Kunde die Lastschrift wieder zurück, so stellt der Anbieter dem Kunden die entstandenen Kosten nebst einer Pauschale von 20 € in Rechnung. Gleiches gilt für vom Kunden verschuldete Kreditkartenrückbuchungen. Dem Kunden bleibt jedoch in beiden Fällen der Nachweis eines geringeren und/oder gar keines Schadens gestattet.
  3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder durch den Anbieter anerkannt wurden.
  4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
  5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt: Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird das Landgericht Berlin, bzw. für Streitwerte bis 3.000 € das Amtsgericht Berlin-Mitte, vereinbart. Dies gilt auch für andere als vertragliche Ansprüche.
  6. Der Anbieter führt bei Kunden, bei denen er in Vorleistung geht (z.B. durch Abholung des Lagerguts noch bevor der erste Monat Miete bezahlt wurde, oder bei Buchung auf Rechnung) standardmäßig eine Bonitätsabfrage bei der SCHUFA durch. Im Einzelfall wird daraufhin entschieden, ob die Bonität ausreichend ist, um in Vorleistung zu gehen oder nicht.

8. Kündigung

  1. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei insbesondere auch die telekommunikative Übermittlung (z.B. E- Mail) ausreicht. Aus der E-Mail muss sich klar der Absender ergeben, eine Unterschrift (Signatur) ist nicht notwendig.
  2. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung der Erklärung, sondern auf den nachweisbaren Zugang beim anderen Vertragspartner an.
  3. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Der zum Zeitpunkt der Rücklieferung aktuelle Abrechnungsmonat muss jedoch vollständig bezahlt werden.

9. Minderung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Der Mieter kann gegenüber den Mietzahlungsansprüchen des Vermieters weder aufrechnen, noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder die Miete mindern.
  2. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadenersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels der Mietsache, den der Vermieter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem Mietverhältnis kann der Mieter aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  3. Die Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist, soweit gemäß Ziffer 1 möglich, nur zulässig, wenn der Mieter seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat.

10. Vermieterpfandrecht

  1. Der Mieter bestätigt, dass er rechtmäßiger Eigentümer und/oder rechtmäßiger Besitzer der eingelagerten Gegenstände ist.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten, wenn die eingebrachten Sachen von Dritten gepfändet werden. Soweit der Vermieter das Vermieterpfandrecht ausübt, ist er berechtigt, eine Aufstellung der im Mietobjekt eingelagerten Gegenstände zu fertigen.

11. Sicherungsübereignung

  1. Der Mieter überträgt dem Vermieter sein Eigentum oder etwaige Anwartschaftsrechte an allen Gegenständen, die der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses in dem Mietobjekt einlagert. Die sicherungsübereigneten Gegenstände werden nachfolgend auch als das „Sicherungsgut“ bezeichnet. Die Sicherungsübereignung ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von mindestens zwei Mietperioden in Verzug kommt.
  2. Die Übergabe des Sicherungsguts an den Vermieter wird dadurch ersetzt, dass der Mieter das Sicherungsgut für den Vermieter unentgeltlich verwahrt. Der Mieter erteilt dem Vermieter bereits jetzt seine Zustimmung zur Verwertung des Sicherungsgutes nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.
  3. Das Sicherungsgut dient dem Vermieter als Sicherheit für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis. Der Mieter bleibt auch nach der Sicherungsübereignung und auch nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne dieser Vorschrift zur Nutzung des Sicherungsgutes berechtigt. Er darf das Sicherungsgut aus dem Mietobjekt entfernen und uneingeschränkt über das Sicherungsgut verfügen.
  4. Dem Mieter steht gegenüber dem Vermieter ein schuldrechtlicher Anspruch auf Freigabe des Sicherungsgutes zu, soweit der Wert der übertragenen Sicherheiten mehr als 110 % der besicherten Forderungen beträgt.
  5. Die Sicherungsübereignung endet im Wege einer auflösenden Bedingung und der Mieter erlangt das Volleigentum bzw. das volle Anwartschaftsrecht zurück, soweit das Sicherungsgut aus dem Mietobjekt entfernt wird.
  6. Der Vermieter ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne von Ziffer 1 nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze zur Verwertung des Sicherungsgutes berechtigt, soweit der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von zwei Mietperioden in Verzug ist und der Vermieter deshalb nach § 7 dieses Mietvertrages zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist und der Vermieter dem Mieter die Verwertung des Sicherungsgutes unter Setzung einer Frist von einem Monat schriftlich angedroht hat und diese Frist abgelaufen ist.
  7. Im Rahmen der Verwertung des Sicherungsgutes ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters zu räumen und das Sicherungsgut in Besitz zu nehmen. Die Öffnung hat in diesem Fall in Gegenwart von zwei Mitarbeitern des Vermieters zu erfolgen, die die nach Öffnung des Mietobjekts vorgefundenen Gegenstände in ein Protokoll aufzunehmen haben.
  8. Der Vermieter ist berechtigt, das Sicherungsgut nach billigem Ermessen und auf Kosten des Mieters zu verwerten. Unverwertbare und offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden.
  9. Der Vermieter hat bei der Verwertung des Sicherungsgutes auf die berechtigten Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Insbesondere wird er das Sicherungsgut nur insoweit verwerten, als dies zur Befriedigung der gemäß Vertrag besicherten Ansprüche notwendig ist. Ein aus der Verwertung erwachsender Übererlös ist an den Mieter auszukehren.

12. Datenschutzvereinbarung

  1. Die Box at Work GmbH ist sich der Relevanz des sicheren Umgangs mit persönlichen Daten bewusst. Deshalb wurden hohe Datenschutzstandards in Einklang mit der General Data Protection Regulation (GDPR) der Europäischen Union, welche ab dem 25. Mai 2018 gilt, implementiert.
  2. Die genauen Informationen zum Datenschutz können jederzeit online in der zur Verfügung gestellten Datenschutzverordnung eingesehen werden.
  3. Im Falle von Nachfragen kann der dort genannte Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden.

13. Richtlinien für zerbrechliche Güter

Zerbrechliche Güter werden nicht durch unsere kostenpflichtigen Schutzpläne abgedeckt. Unser Basis Schutzplan deckt Schäden zu 0,65 Euro pro Kilogramm ab. BOXIE24 trägt keine Haftung für bestimmte Arten von Schäden, die nachfolgend definiert werden.

Einige Güter benötigen besondere Sorgfalt bei Transport und Lagerung. Dementsprechend haben wir Richtlinien, die unsere Lagerung von Gegenständen regeln, die man als “zerbrechlich” bezeichnen kann (“Zerbrechliche Gegenstände”). Wir besitzen Richtlinien dafür, was einen zerbrechlichen Gegenstand ausmacht, jedoch sind die nachstehenden Richtlinien keine vollständige Auflistung aller zerbrechlichen Gegenstände. Diese Richtlinien wirken sich auf Ihre Berechtigung aus, bestimmte Gegenstände zu lagern, sowie auf unsere Haftung gemäß unseren Schutzplänen für Schäden an zerbrechlichen Gegenständen.

Bitte vermeiden Sie es, zerbrechliche Artikel bei BOXIE24 zu lagern. Wenn Sie sich dafür entscheiden, zerbrechliche Artikel zu lagern, verpacken Sie Ihre Artikel bitte sorgfältig, damit sie während des Transports oder bei der Lagerung nicht beschädigt werden. Wir empfehlen, Ihre Gegenstände und die Innenseite von Boxen oder Kartons mit Verpackungsmaterial wie Luftpolsterfolie und Packpapier zu polstern. Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme von Artikeln zu verweigern, die für den Transport oder die Lagerung nicht stabil genug oder zu schlecht verpackt erscheinen.

Möbel, die Glas enthalten (in einer Tischplatte oder an anderer Stelle), müssen zerlegt werden, damit alle Glasteile angemessen geschützt werden können. BOXIE24 behält sich das Recht vor, die Lagerung von Glasgegenständen, die nicht ausreichend geschützt werden können, abzulehnen.

Viele gewöhnliche Haushaltsgegenstände sind zerbrechliche Gegenstände. Sie wissen vermutlich selbst, welche das sind. Zweifelsfrei gehören zu den üblichen zerbrechlichen Gegenständen ohne Einschränkung alle Glaswaren, Geschirr, Keramik, Töpferwaren, Ornamente und Kristall.

Wir betrachten alle elektronischen Geräte als zerbrechliche Gegenstände, unter anderem Fernseher, Computer, Tablets, Telefone, Drucker, Festplatten und Stereoanlagen.

Wir sind nicht haftbar für interne Störungen. Neben der Elektronik ist auch das Innenleben von Musikinstrumenten, Geräten und mechanischen Vorrichtungen zerbrechlich. Da es uns nicht möglich ist, den Zustand und die interne Funktionsfähigkeit von Elektronik, Musikinstrumenten, Geräten oder mechanischen Vorrichtungen zu zertifizieren, bevor wir diese lagern, sind wir nicht haftbar für mechanische oder elektrische Störungen, Defekte oder interne Schäden, die auftreten können.

Spanplatten werden aus kleinen Holzpartikeln wie Sägemehl und Holzspänen hergestellt, die verleimt und zu einer Platte zusammengepresst werden. Spanplatten sind schwächer als andere Möbelwerkstoffe, wie Sperrholz oder Massivholz. Artikel aus Spanplatten können für den kommerziellen Transport nicht sicher verpackt werden, es sei denn, sie werden vollständig zerlegt und neu verpackt. Aus diesen Gründen betrachten wir alle Spanplattenartikel als zerbrechliche Artikel. Viele Spanplattenartikel sind mit einem Holzfurnier überzogen, und es kann sein, dass wir nicht in der Lage sind, alle Spanplattenmöbel als solche zu identifizieren.

Einige Materialien besitzen einen angeborenen Mangel, der sie mit der Zeit korrodieren oder degradieren lässt oder sie anfällig für Schäden durch atmosphärische Veränderungen von Temperatur und Feuchtigkeit macht. Gegenstände, die diese Materialien enthalten, gelten als zerbrechliche Gegenstände. Wir lehnen jede Haftung für Schäden ab, die durch die inhärente Fehlerhaftigkeit von Materialien und durch Temperatur- und Feuchtigkeitsänderungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Wachstum von Schimmel und Mehltau.

UNSERE SCHUTZPLÄNE BESCHRÄNKEN UNSERE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AN ZERBRECHLICHEN GEGENSTÄNDEN. INDEM SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN UND BOXIE24 NUTZEN, STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN UNSERER SCHUTZPLÄNE ZU, EINSCHLIESSLICH UNSERER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR ZERBRECHLICHE ARTIKEL.

WERTSACHEN UND BESONDERE GEGENSTÄNDE

Wertvolle Dokumente Obwohl es nicht verboten ist, empfehlen wir Ihnen dringend, keine “wertvollen Dokumente” zu lagern, einschließlich Währungen, Anleihen, Urkunden, Aktienzertifikate, Schuldscheine, Wertpapiere oder Briefmarken; keine offiziellen persönlichen Dokumente (wie Reisepässe, Führerscheine, Green Cards, Visa, Geburts- oder Heiratsurkunden usw.) oder alles, was persönlich identifizierbare Informationen enthält, wie Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Hypothekennummer oder eine Bankkontonummer. Dies ist keine abschließende Liste von wertvollen Dokumenten oder persönlich identifizierbaren Informationen. Grundsätzlich sollten Sie nichts lagern, was Informationen enthält, die dazu verwendet werden können, die Identität einer Person zu stehlen, oder ein Dokument, das Sie möglicherweise dringend benötigen. Mit dieser Vereinbarung verstehen Sie und stimmen Sie zu, dass Sie, wenn Sie wertvolle Dokumente im gesetzlich zulässigen Umfang lagern, auf alle Rechte und Ansprüche gegenüber BOXIE24, die sich in irgendeiner Weise aus der Lagerung dieser Gegenstände ergeben, verzichten.

Gegenstände von außergewöhnlichem Wert Die Lagerung von “Gegenständen von außergewöhnlichem Wert” wird nicht empfohlen. Jeder Artikel mit einem Wiederbeschaffungswert von mehr als 200€ pro Kilogramm wird als ” Gegenstand von außergewöhnlichem Wert ” betrachtet. Beispiele für solche Gegenstände sind unter anderem Kunstgegenstände, antike Möbel, Bücher mit Autogrammen oder Sonderausgaben von Büchern oder Erinnerungsstücken, Schmuck, Pelze, edle Musikinstrumente, digitale Dateien, sensible Gegenstände, historische Artefakte und alle einzigartigen oder seltenen Gegenstände, die nicht ersetzt werden können oder deren Wert die Kosten eines ähnlichen neuen Gegenstandes erheblich übersteigt. Wenn Sie diese Gegenstände bei BOXIE24 aufbewahren, empfehlen wir Ihnen dringend, eine Versicherung bei einer Drittpartei abzuschließen, die den vollen Wert der Gegenstände abdeckt. Unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände wird durch Ihren Schutzplan begrenzt und ist wahrscheinlich viel geringer als der Wert der Gegenstände für Sie. Wenn Sie den vollständigen Schutz eines Gegenstands von außergewöhnlichem Wert beantragen, beschränkt sich Ihre Wiederbeschaffung auf den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert (nicht den Sammler- oder Liebhaberwert) des Gegenstands (oder eines Gegenstands von ähnlicher Qualität). Darüber hinaus behält sich BOXIE24 das Recht vor, (nach eigenem Ermessen) die Einlagerung eines Artikels zu verweigern.

Digitale Dateien Wir empfehlen Ihnen dringend, von allen digitalen Dateien Kopien anzufertigen und aufzubewahren, bevor Sie sie bei BOXIE24 auf Festplatten, Speichersticks, DVDs oder anderen digitalen Speichermedien einlagern. BOXIE24 ist unter keinen Umständen verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von digitalen Dateien.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müsse Sie uns

Box at Work GmbH Bremer Ring 11 14641 Wustermark Tel: 030 22957890

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, mit Ausnahme der tatsächlich angefallenen Kosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir veweisen außerdem auf Punkt 3.4 unserer AGB, wobei für die Stornierung von Logistikdienstleistungen 48 Stunden vor Leistungsdatum Gebühren anfallen.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für die Vermietung von Lagerfläche oder von Kisten

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – der Box at Work GmbH, Bremer Ring 11, 14641 Wustermark – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Box at Work GmbH Bremer Ring 11 14641 Wustermark Tel: 030 22957890

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

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