Letzte Aktualisierung: 25.11.2021
§ 1. Geltungsbereich
- Für alle Verträge der Box at Work GmbH (BOXIE24), vertreten durch die Geschäftsführer Gerrit Jan Reinders und Melanie Reinders, Bremer Ring 11, 14641 Wustermark (nachfolgend: der "Vermieter"), gelten diese Allgemeinen Mietbedingungen. Der Vermieter vermietet Lagerraum an Verbraucher und Unternehmen, um deren temporären Bedarf an Lagerraum zu decken.
- In diesen Allgemeinen Mietbedingungen wird unter
- „Mieter“ jede natürliche oder juristische Person verstanden, die in vertraglicher Beziehung zum Vermieter steht, gleich, welches konkrete Rechtsverhältnis vorliegt
- „Lagerraum“ der gemietete Lagerraum oder gleichgestellte und/oder zugehörige Flächen verstanden, die eine abgegrenzte Lagermöglichkeit darstellen
- „Lagergut“ oder „Gegenstände“ die Dinge verstanden, die gelagert werden oder anderweitig in der BOXIE24-Lagereinrichtung platziert werden
- „Mietvereinbarung“ oder “Mietvertrag“ die zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossenen Mietverträge verstanden, auf die diese Mietbedingungen Anwendung finden
- Die Nutzung des Lagerraums ist das Hauptmerkmal der Mietvereinbarung. Alle etwaigen Zusatzleistungen, die der Vermieter anbietet (z.B. Versicherung, Logistikdienstleistungen oder Umzugskisten) sind optional werden ausschließlich auf Anfrage des Kunden und gegen separate Gebühr erbracht. Die Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen ist niemals Voraussetzung für den Abschluss oder die Fortsetzung des Mietvertrags, und diese Dienstleistungen sind stets von untergeordneter und unterstützender Natur im Hinblick auf die Vermietung des Lagerraums. Der Vermieter und der Mieter schließen einen Mietvertrag für die Anmietung eines temporären Lagerraums ab. Der Vermieter bietet gegen Entgelt einen klar nummerierten, abgegrenzten und separierten Lagerraum an. Der Mieter schließt den Vertrag mit dem Vermieter ab, um einen Lagerraum in der Lagereinrichtung zu mieten. Der Vermieter gewährt lediglich Zugang zu einem festen Lagerraum und führt keine Aktivitäten durch, die auf die Verwaltung oder anderweitige Verwertung der gelagerten Gegenstände abzielen.
- Der Mietvertrag legt fest, dass der Mieter einen Teil der Lagereinrichtung zu seiner Verfügung hat, um Gegenstände zu lagern. Der Lagerraum befindet sich an einem festen Ort im gemieteten Bereich der Lagereinrichtung. Dieser Bereich ist deutlich gekennzeichnet und abgegrenzt, unter anderem durch Wände, Nummerierungen, Etiketten, und/oder Markierungen auf dem Boden. Auf Wunsch können Stahl-/Holzabgrenzungen hinzugefügt werden.
- Der Mieter akzeptiert, dass die Allgemeinen Mietbedingungen auf den Mietvertrag Anwendung finden. Der Inhalt der Mietbedingungen wird dem Mieter zur Verfügung gestellt. Die Mietbedingungen werden auch auf der Website www.boxie24.com/de-de/ veröffentlicht, sodass der Mieter diese jederzeit einsehen und gegebenenfalls abspeichern kann. Der Mieter akzeptiert diese Bedingungen beim Tätigen einer Reservierung oder einer Angebotsanfrage.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Mietbedingungen und sonstige Bedingungen zu ändern. Der Vermieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Der Mieter wird über die Änderungen über seine hinterlegten Kontaktdaten, via E-Mail und auf der Website informiert. Diese Änderungen gelten ab 30 Tagen nach der Mitteilung an den Mieter.
- Hinweis: Soweit in diesen Mietbedingungen nicht von den gesetzlichen Regelungen abgewichen wird, sind für dieses Vertragsverhältnis neben den Regelungen des BGB auch die Regelungen der §§ 343 bis 347, §§ 352 bis 372, §§ 407 bis 450 und §§ 467 bis 475h des HGB anwendbar, und zwar selbst dann, wenn der Mieter Verbraucher ist.
§ 2. Leistungsgegenstand: Anmietung von Lagerraum
- Die Box at Work GmbH operiert unter dem Namen „BOXIE24“ und vermietet Lagerräume an verschiedenen Standorten in Deutschland.
- Der Mieter und der Vermieter schließen einen Mietvertrag ab, der das Recht auf die exklusive Nutzung eines abgegrenzten, nummerierten Lagerraums gewährt, der ausschließlich für den Mieter zugänglich ist. Dieser Lagerraum hat einen festen Platz in der Lagereinrichtung und ist nicht veränderbar. In Absprache mit dem Vermieter kann ein anderer Lagerraum an einem anderen Ort im Gebäude gemietet werden.
- Der Mieter erhält per E-Mail einen persönlichen Zugangscode, der es ihm ermöglicht, die BOXIE24-Einrichtung zu betreten. Das Personal des Vermieters hat keinen Zugang zum Lagerraum des Mieters, außer zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung oder wenn der Mieter dies wünscht. Falls der Mieter zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, wie z. B. das Auslagern von Gegenständen, wird empfohlen, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Der Mieter kann während der Öffnungszeiten seinen Lagerraum besichtigen und Gegenstände herausnehmen oder hinzufügen. Alternativ kann er den Vermieter beauftragen, die Gegenstände für den Mieter abzuholen, zu lagern und/oder zurückzuliefern, indem er eine zusätzliche Dienstleistung bucht.
- Es werden keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Sicherheitsmaßnahmen (außer der Videoüberwachung des Gebäudes), Klimatisierung oder administrative Unterstützung angeboten.
- Der Mieter akzeptiert, dass alle Abmessungen des Lagerraums Schätzwerte sind, die den Durchschnitt einer Serie von Lagerräumen wiedergeben. Jegliche Abweichung zwischen der tatsächlichen Größe eines Lagerraums und der in der Mietvereinbarung angegebenen Größe eines Lagerraums berechtigt keine der Parteien, den Preis zu ändern. Abweichungen, die innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Mietvertrags festgestellt werden, können angepasst werden.
§ 3. Mietdauer und Mietpreis
- Der Vermieter und der Mieter schließen einen Mietvertrag ab für die Mindestdauer von 8 Wochen (entspricht zwei Mietperioden). Nach dieser Mindestlagerdauer wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, und der Mieter oder der Vermieter können den Vertrag schriftlich kündigen. Der Mietvertrag gilt als gekündigt, sobald der Lagerraum leer an den Vermieter übergeben wurde.
- Der Mieter sorgt dafür, dass der Lagerraum vollständig leer übergeben wird. Falls noch Gegenstände vorhanden sind, wird der Mietvertrag automatisch um 28 Tage verlängert.
- Die Mindestvertragsdauer beträgt je nach gewähltem Tarif zwei, drei, sechs oder zwölf Mietperioden (eine Mietperiode entspricht 4 Wochen). Die Lagerung kann nicht vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlagerdauer beendet werden. Nach Ablauf der Mindestlagerdauer wird die Miete für den Lagerraum jeweils um vier Wochen verlängert.
- Eine Beendigung vor Ablauf der Mindestmietdauer ist auf Wunsch des Mieters möglich, vorausgesetzt, dass die Mindestmietdauer bezahlt wurde.
- Bei Gewährung eines Rabatts für eine Mindestlagerdauer von mehr als drei Mietperioden (z. B. 5 % für 6 Mietperioden oder 10 % für 12 Mietperioden Mindestlagerdauer) muss der gewährte Rabatt vollständig vom Mieter zurückgezahlt werden, wenn die Mindestlagerdauer nicht eingehalten wird.
- Die Mindestgröße des Lagerraums beträgt 1m².
§ 4. Regelungen zur Einlagerung
a) Allgemein
- Es ist dem Mieter nicht gestattet, den Lagerraum als Werkstatt, Niederlassung oder für kriminelle Aktivitäten zu nutzen. Der Mieter darf den Lagerraum nicht zum Parken von Fahrzeugen oder für andere Zwecke als die Lagerung von Gegenständen verwenden.
- Es ist dem Mieter verboten, die folgenden Gegenstände zu lagern:
- Gegenstände mit einem Wert von mehr als EUR 2.000, es sei denn, die Gegenstände sind durch die Hausratversicherung des Mieters abgedeckt
- Gegenstände, deren Lagerung gegen gesetzliche oder offizielle Verbote verstößt oder speziellen offiziellen Anforderungen oder Vorschriften für Gefahrgut unterliegt, wie z. B. (aber nicht ausschließlich): Waffen, Drogen, Sprengstoffe, radioaktive Materialien, Chemikalien, lebende Tiere und Pflanzen, tierische oder menschliche Überreste, steuerfreie Tabak- oder Alkoholprodukte
- Gegenstände, die Menschen oder andere materielle Güter beschädigen können
- Flüssigkeiten, die nicht dicht verpackt sind
- Verderbliche Waren, wie alle Arten von Lebensmitteln und Nahrungsmitteln
- Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Zahlungsmittel, Schecks
- Batterien, Akkus oder Gasflaschen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Gebühr von EUR 1.000 für jeden Verstoß gegen diese Auflagen zu erheben. Sollte der entstandene Schaden höher sein, kann der Differenzbetrag vom Mieter ebenfalls eingefordert werden.
- Der Vermieter weiß nicht, welche Gegenstände gelagert werden. Der Vermieter kontrolliert dies auch nicht, es sei denn, es wird auf Antrag von gerichtlichen oder gesetzlichen Stellen verlangt. Wenn der optionale Transportservice in Anspruch genommen wird, kann eine Liste der großen zu transportierenden Artikel angefordert werden, um den Transport reibungslos zu gestalten. Alle gelagerten Gegenstände, Besitztümer oder persönlichen Eigentümer des Mieters werden als Lagergut bezeichnet. Diese werden vom Mieter verwaltet.
- Der Vermieter hat jederzeit das Recht, den Lagerraum für Wartungs-, Reparaturarbeiten oder die Installation von Einrichtungen, die für die Durchführung seiner Lageraktivitäten notwendig sind, zu betreten. Wenn der Vermieter Zugang zum Lagerraum benötigt, wird er den Mieter im Voraus darüber informieren, es sei denn, es liegen dringende Umstände vor.
- Der Vermieter hat das Recht, die Lagerung von Dritten durchführen zu lassen.
b) Zahlungsverzug
- Der Vermieter erinnert den Mieter mindestens dreimal an die ausstehende(n) Rechnung(en). Wenn der Vermieter innerhalb von vier Wochen nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung keine Zahlung erhalten hat, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag sofort zu kündigen und die Daten des Mieters an einen Inkassopartner weiterzugeben. Ein gerichtliches Inkassoverfahren mit den damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Folgen wird eingeleitet.
- Alternativ hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mieter in einer klar formulierten E-Mail (der Mieter ist verantwortlich für die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse) endgültig zur Zahlung der ausstehenden Forderungen aufzufordern. Wenn der Mieter dieser Aufforderung nicht innerhalb von 7 Tagen nachkommt, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Lagerraum zu räumen und gegebenenfalls eine Entfernung der gelagerten Gegenstände auf Kosten des Mieters durchzuführen.
- Das Eintreiben fälliger Forderungen verursacht Kosten für den Gläubiger, z. B. für die interne Organisation, das Mahnwesen und gegebenenfalls anwaltliche Beratung. Diese Kosten muss der säumige Schuldner als nachgewiesenen Schaden des Gläubigers erstatten. Das Gesetz räumt dem Gläubiger ein, eine Pauschale von 40 EUR zu berechnen, wenn eine Zahlung überfällig wird. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Kosten tatsächlich entstanden sind oder nicht. Sind höhere Kosten nachweislich entstanden, kann der Gläubiger auch diese fordern.
- Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von zwei Monaten nicht nachgekommen ist, behält sich der Vermieter jederzeit das Recht vor, die gelagerten Gegenstände zu verkaufen und, wenn dies nicht möglich ist, sie auf Kosten des Mieters zu vernichten, sodass der Vermieter den Lagerraum wieder vermieten kann. Der Mieter wird während dieser zwei aufeinanderfolgenden Mietperioden mehrfach per E-Mail und Telefon an die offenen Zahlungsverpflichtungen erinnert. Am Kündigungsdatum ist der Vermieter berechtigt, den Lagerraum zu betreten und die gelagerten Gegenstände als Pfandinhaber zu beschlagnahmen. Der Mieter gewährt dem Vermieter ein vorrangiges Pfandrecht an allen gelagerten Gegenständen zur Begleichung der offenen Zahlungsverpflichtungen. Beide Parteien erkennen das Interesse des Vermieters an der Generierung von Mieteinnahmen aus diesen Lagerräumen an und verstehen, dass der Vermieter ohne diese Einnahmen nicht existieren kann.
§ 5. Optionale Dienstleistungen
Die Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen ist nicht verpflichtend und steht in keinem Zusammenhang mit dem Mietvertrag für den Lagerraum.
a) Logistikdienstleistungen
-
- Zusätzliche Dienstleistungen, wie Transport, Be- und Entladen oder Lagerdienstleistungen, können nur auf Anfrage des Mieters als ergänzende Dienstleistung angeboten werden. Diese Dienstleistungen stehen völlig getrennt von der Hauptleistung der passiven Vermietung. Die Vergütung für diese Dienstleistungen ist separat und wird mit Mehrwertsteuer belegt, unabhängig von der Mehrwertsteuerbehandlung der Miete.
- Der Transportservice wird bevorzugt am vom Mieter gewünschten Datum durchgeführt. Bei Kapazitätsengpässen kann es jedoch vorkommen, dass das Datum innerhalb eines Zeitfensters von 10 Werktagen vor oder nach dem angeforderten Datum verschoben wird.
- Wenn der Mieter entscheidet, die Rücklieferung der gelagerten Gegenstände zu beantragen, erfolgt dies immer kostenpflichtig.
- Eine Rücklieferung erfolgt nur, wenn alle offenen Rechnungen des Mieters bezahlt wurden und die Rücklieferungskosten ebenfalls beglichen sind.
- Wenn ein angeforderter Logistikdienst vom Mieter 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum der Dienstleistung storniert wird, kann der Vermieter Stornogebühren von 50% einer Mietperiode in Rechnung stellen. Wird der Logistikdienst innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Datum storniert, gelten Stornogebühren von 100% einer Mietperiode. Wenn die tatsächlich entstandenen Kosten höher sind, z. B. durch zusätzliches Personal oder zusätzliche gemietete Fahrzeuge, können diese Kosten ebenfalls bis zu einem maximalen Betrag von 250 € in Rechnung gestellt werden.
- Der Vermieter hat das Recht, den Transport durch Dritte ausführen zu lassen.
b) Anmietung von Umzugsboxen
- Der Ablauf ist wie folgt: Der Vermieter liefert dem Mieter die gewünschte Anzahl (mindestens 20) leerer Zu einem vom Mieter bestimmten Zeitpunkt holt der Vermieter die leeren Kisten beim Mieter ab. Die Lieferung und Abholung sind grundsätzlich kostenpflichtig, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Falls keine Mietdauer vereinbart wurde, gilt Folgendes: Die Mietdauer beträgt zwei Wochen. Wenn der Vertrag nicht 24 Stunden vor Ende des Vertrags gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine Woche.
§ 6. Haftung und Haftungsbeschränkungen
a) Lagerraum
- Das Risiko für die gelagerten Gegenstände im Lagerraum trägt der Mieter. Der Vermieter ist nicht haftbar für Schäden an den gelagerten Gegenständen. Ebenso kann der Vermieter niemals für Folgeschäden aufgrund von Schäden an den gelagerten Gegenständen haftbar gemacht werden. Der Mieter kann die Gegenstände selbst zum Lagerraum bringen oder, falls gewünscht, den Transport von und zur Lagerfläche über einen Dritten organisieren. Es wird dem Mieter ausdrücklich geraten, Schäden während des Umzugs durch eine eigene Hausratversicherung abzusichern. Der Vermieter versichert diese Risiken nicht. Der Vermieter weist jede Haftung ab und kann niemals als Besitzer oder Verwahrer der Gegenstände betrachtet werden. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Kosten, Ansprüchen oder anderen Maßnahmen Dritter in Bezug auf die Gegenstände Der Mieter garantiert bei Abschluss des Mietvertrags, dass er alleiniger juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer der Gegenstände ist.
- Der Mieter trägt das Risiko und die Verantwortung, die gelagerten Gegenstände ordnungsgemäß und gemäß den Verpackungsrichtlinien des Vermieters zu verpacken, die dem Mieter per E-Mail vor Abschluss des Mietvertrags zur Verfügung gestellt Diese Verpackungsrichtlinien dienen dazu, das Risiko von Schäden an den gelagerten Gegenständen so gering wie möglich zu halten. Der Vermieter ist nicht haftbar für Schäden während der Laufzeit des Mietvertrags. Der Mieter stimmt den Risiken möglicher Schäden an den gelagerten Gegenständen zu und versteht diese. Der Vermieter versichert diese Risiken nicht und weist jede Haftung ab. Der Mieter muss diese Risiken entweder versichern oder akzeptieren.
- Während der Laufzeit des Vertrags ist der Mieter verpflichtet, die Gegenstände gegen Verlust und Schaden zu versichern. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verlust von Gegenständen. Der Vermieter bietet dem Mieter eine Brandschutzversicherung an, die im Falle eines Brandes die Kosten der Gegenständeim Lagerraum bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro abdeckt. Der Vermieter hat dieses Risiko bei der AXA versichert. Nicht versichert sind Bargeld, Münzen, Edelmetalle, Dokumente, Urkunden, Bonds, Wertpapiere, Tiere, entflammbare Materialien, Sprengstoffe und dergleichen. Bei Verlust von digitalen Speichermedien werden nur die Kosten der leeren Speichermedien ersetzt. Diese Versicherung ist nur wirksam, wenn der Mieter diese Versicherung abgeschlossen hat und auch monatlich dafür bezahlt hat. Wenn der Mieter diese Versicherung nicht abgeschlossen hat und/oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, gilt diese Versicherung nicht. Der Mieter ist dann selbst für Schäden und Verlust von Gegenständen im Falle eines Brandes verantwortlich.
- Der Vermieter wird immer mit Ermittlungs- und Durchsetzungsbehörden zusammenarbeiten. Inspektionen können in den gemieteten Räumen durchgeführt werden und werden vom Vermieter immer zugelassen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den gelagerten Gegenständen oder Schlössern, die durch diese Inspektionen entstehen.
b) Logistikdienstleistungen
- Der Mieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verpackung der zu transportierenden Gegenstände, damit keine transporttypischen Schäden entstehen (z. B. durch Stöße, Verrutschen oder Temperaturschwankungen), insbesondere bei zerbrechlichen Gegenständen wie Glas oder Porzellan. Wenn die zu transportierenden Gegenstände nicht ordnungsgemäß für den Transport verpackt sind, haftet der Vermieter nicht für Schäden.
- Der Vermieter gibt detaillierte Anweisungen für die ordnungsgemäße Vorbereitung des Transports und der Verpackung der Gegenstände in den Verpackungsrichtlinien, die jedem Mieter, der diesen Zusatzservice gebucht hat, per E-Mail und im Online-Portal zur Verfügung gestellt werden. Der Vermieter weist auch wiederholt in seiner E-Mail-Kommunikation auf die Einhaltung der Verpackungsrichtlinien hin.
- Lose Teile müssen vor der Abholung in Kartons verpackt werden. Nicht verpackte lose Teile werden vom Vermieter nach eigenem Ermessen in große Kartons verpackt, um einen besseren Transport zu gewährleisten. Die Kosten für die Kartons werden dem Mieter in Rechnung gestellt (5 € pro Karton).
- Wenn Kartons nicht vollständig gefüllt sind, muss der Mieter den Inhalt mit Füllmaterial auffüllen. Das Haftungsrisiko für mögliche Beschädigungen liegt beim Mieter.
- Alle Gegenstände, die nicht in einen Karton verpackt werden können, müssen vom Mieter sicher für den Transport und die Lagerung verpackt werden. Jedes einzelne Stück darf maximal 25 kg wiegen. Schwerere Artikel müssen vom Vermieter nicht transportiert werden.
- Alle Schäden, die unter die Verantwortung des Vermieters fallen könnten, müssen vom Mieter sofort nach Erhalt der Artikel dokumentiert und schriftlich an die Logistikmitarbeiter übergeben werden. Der Vermieter muss zudem noch am selben Tag per E-Mail informiert werden. Wenn dies nicht geschieht, haftet der Vermieter nicht.
- Die Basis-Versicherung, die für jeden Mieter gilt und nicht separat abgeschlossen werden muss, deckt Schäden, die im Einzelfall während des Transports durch die Mitarbeiter des Vermieters verursacht werden. Die Basis-Versicherung erstattet 0,65€ pro kg Transportgut. Der Mieter bleibt für die ordnungsgemäße Verpackung der Gegenstände verantwortlich. Wenn die Gegenstände nicht ausreichend für den Transport verpackt sind, entfällt der Versicherungsschutz. Nicht versichert im Rahmen der Basis-Transportversicherung sind Schäden, die während der Einlagerung entstanden sind.
- Der Mieter stimmt den Risiken möglicher Schäden an den transportierten Gegenständen zu und versteht diese. Der Transport von und zur Lagerfläche durch den Vermieter oder durch Dritte bringt ein erhöhtes Risiko für Schäden mit sich. Der Vermieter versichert diese Risiken nicht und weist jede Haftung ab. Der Mieter muss diese Risiken entweder versichern oder akzeptieren.
- Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Vermieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Beruht die Schadensursache auf leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten und Kardinalpflichten, haftet der Vermieter jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, bis maximal 2.000€ pro Mieter.
- Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Vermieter nicht.
- Für Schäden, die nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Vermieter nicht.
- Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
c) Zerbrechliche Gegenstände
- Zerbrechliche Gegenstände sind nicht durch die Versicherungen des Vermieters gedeckt. Der Vermieter haftet nicht für bestimmte Arten von Schäden, die hier nachfolgend definiert werden. Einige Gegenstände erfordern besondere Vorsicht während der Lagerung und/oder des Transports. Daher hat der Vermieter Richtlinien aufgestellt, die die Lagerung von Gegenständen regeln, die als „zerbrechlich“ angesehen werden können („Zerbrechliche Gegenstände“). Diese Richtlinien beeinflussen das Recht des Mieters, bestimmte Gegenstände zu lagern, sowie die Haftung des Vermieters.
- Dem Mieter wird geraten, keine zerbrechlichen Gegenstände zu lagern.
- Wenn der Mieter sich entscheidet, zerbrechliche Gegenstände zu lagern, muss er diese sorgfältig verpacken, damit sie während der Lagerung und/oder des Transports nicht beschädigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme von Artikeln zu verweigern, die für den Transport oder die Lagerung nicht stabil genug oder zu schlecht verpackt erscheinen.
- Möbel, die Glas enthalten (z. B. in Tischplatten oder anderswo), müssen demontiert werden, damit alle Glasscheiben gut geschützt werden können. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Lagerung von Glasartikeln, die nicht ausreichend geschützt werden können, abzulehnen.
- Viele gängige Haushaltsgegenstände sind zerbrechliche Gegenstände. Der Mieter weiß wahrscheinlich selbst, welche dies sind. Zu den gängigen zerbrechlichen Gegenständen gehören unter anderem alle Glaswaren, Geschirr, Keramik, Porzellan, Schmuck und Kristall.
- Der Vermieter betrachtet alle elektronischen Geräte als zerbrechliche Gegenstände, einschließlich Fernseher, Computer, Tablets, Telefone, Drucker, Festplatten und Stereoanlagen. Der Vermieter haftet nicht für interne Störungen.
- Das Innenleben von Musikinstrumenten, Geräten und mechanischen Vorrichtungen ist zerbrechlich. Da es für den Vermieter nicht möglich ist, den Zustand und die interne Funktionalität von Elektronik, Musikinstrumenten oder mechanischen Geräten für die Lagerung zu zertifizieren, haftet der Vermieter nicht für mechanische oder elektrische Störungen, Defekte oder interne Schäden, die auftreten können.
- Spanplatten werden aus kleinen Holzpartikeln wie Sägemehl und Holzspänen hergestellt, die verleimt und zu einer Platte zusammengepresst werden. Spanplatten sind schwächer als andere Möbelwerkstoffe, wie Sperrholz oder Massivholz. Artikel aus Spanplatten können für den kommerziellen Transport nicht sicher verpackt werden, es sei denn, sie werden vollständig zerlegt und neu verpackt. Aus diesen Gründen betrachten wir alle Spanplattenartikel als zerbrechliche Artikel. Viele Spanplattenartikel sind mit einem Holzfurnier überzogen, und es kann sein, dass wir nicht in der Lage sind, alle Spanplattenmöbel als solche zu identifizieren.
- Einige Materialien besitzen einen angeborenen Mangel, der sie mit der Zeit korrodieren oder degradieren lässt oder sie anfällig für Schäden durch atmosphärische Veränderungen von Temperatur und Feuchtigkeit macht. Gegenstände, die diese Materialien enthalten, gelten als zerbrechliche Gegenstände. Wir lehnen jede Haftung für Schäden ab, die durch die inhärente Fehlerhaftigkeit von Materialien und durch Temperatur- und Feuchtigkeitsänderungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Wachstum von Schimmel und Mehltau.
- Die Versicherungen des Vermieters begrenzen seine Haftung für Schäden an zerbrechlichen Gegenständen. Indem der Mieter diese Vereinbarung akzeptiert und die Dienstleistungen des Vermieters nutzt, stimmt der Mieter den Bedingungen dieser Versicherungen zu, einschließlich der Haftungsbeschränkung für zerbrechliche Gegenstände.
- Obwohl es nicht verboten ist, empfiehlt der Vermieter dringend, keine „wertvollen Dokumente“ zu lagern, einschließlich Währungen, Anleihen, Urkunden, Aktienzertifikate, Schuldscheine, Wertpapiere oder Briefmarken; keine offiziellen persönlichen Dokumente (wie Reisepässe, Führerscheine, Green Cards, Visa, Geburts- oder Heiratsurkunden usw.) oder alles, was persönlich identifizierbare Informationen enthält, wie Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Hypothekennummer oder eine Bankkontonummer. Dies ist keine abschließende Liste von wertvollen Dokumenten oder persönlich identifizierbaren Informationen. Grundsätzlich sollte der Mieter nichts einlagern, das Informationen enthält, die zum Diebstahl einer Personenidentität verwendet werden können oder ein Dokument, das der Mieter möglicherweise dringend benötigt. Mit dieser Vereinbarung stimmt der Mieter zu, dass er, wenn er wertvolle Dokumente im gesetzlich zulässigen Umfang lagert, auf alle Rechte und Ansprüche gegenüber dem Vermieter verzichtet, die in irgendeiner Weise aus der Lagerung dieser Gegenstände resultieren.
- Es wird nicht empfohlen, „Gegenstände von außergewöhnlichem Wert“ zu lagern. Jeder Artikel mit einem Wiederbeschaffungswert von mehr als 200 € pro Kilogramm wird als „Gegenstand von außergewöhnlichem Wert“ betrachtet. Beispiele für solche Gegenstände sind Kunstwerke, antike Möbel, signierte Bücher oder spezielle Ausgaben von Büchern oder Erinnerungsstücken, Schmuck, Pelz, edle Musikinstrumente, digitale Dateien, empfindliche Gegenstände, historische Artefakte und alle einzigartigen oder seltenen Gegenstände, die nicht ersetzt werden können oder deren Wert die Kosten eines vergleichbaren neuen Objekts erheblich übersteigt. Wenn der Mieter diese Gegenstände beim Vermieter lagert, empfiehlt der Vermieter dringend, eine Versicherung bei einem Dritten abzuschließen, die den gesamten Wert der Gegenstände abdeckt. Die Haftung des Vermieters für Verlust oder Schaden an diesen Gegenständen ist durch die Versicherung begrenzt und liegt wahrscheinlich viel niedriger als der Wert der Gegenstände für den Mieter. Wenn der Mieter eine vollständige Deckung für einen Gegenstand von außergewöhnlichem Wert beantragt, ist der Wiederbeschaffungswert auf den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert (nicht den Sammler- oder Liebhaberwert) des Gegenstandes (oder eines vergleichbaren Objekts von gleicher Qualität) begrenzt. Außerdem behält sich der Vermieter das Recht vor, (nach eigenem Ermessen) die Lagerung eines Artikels abzulehnen.
- Der Vermieter empfiehlt dringend, von allen digitalen Dateien Kopien zu erstellen und diese zu speichern, bevor sie beim Vermieter auf Festplatten, USB-Sticks, DVDs oder anderen digitalen Speichermedien gelagert werden. Der Vermieter haftet in keiner Weise für den Verlust oder die Beschädigung von digitalen Dateien.
§ 7. Rechnung
- Zum Zeitpunkt der Reservierung des Lagerraums ist der Mieter nicht verpflichtet, eine Buchung vorzunehmen und kann diese Reservierung jederzeit kostenlos stornieren.
- Nach Hinzufügen einer Zahlungsmethode, die die Buchung und den Vertrag abschließt, kann der Mieter die Buchung weiterhin kostenlos stornieren, bis zum Beginn des Vertrags, auch als Einzugsdatum bezeichnet.
- Der Vertrag erfordert eine Mindestlagerdauer und eine Zahlungsverpflichtung für den Mieter. Wenn der Mieter den Vertrag vorzeitig beenden möchte, kann der Mieter die Gegenstände selbst abholen oder von einem Dritten zurückbringen lassen, nachdem die Rechnung für die vereinbarte Mindestlagerzeit gemäß dem Mietvertrag bezahlt wurde.
- Der Abrechnungszeitraum beträgt vier Wochen, beginnend am ersten Tag der Lagerung. Die Abrechnung erfolgt über die vom Mieter ausgewählte Zahlungsmethode.
- Der Mieter hat Zugang zu einem Online-Portal, in dem alle Daten und Rechnungen sichtbar sind, einschließlich der in Rechnung gestellten und bezahlten Beträge. Die Rechnungen können auch per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
- Der Mieter kann die gewünschte Zahlungsmethode ändern, indem er die Website besucht und auf den Link ‚Ihr Konto‘ klickt. Wenn eine Zahlung aufgrund abgelaufener Gültigkeit einer Kreditkarte, unzureichender Deckung des Kontos oder aus anderen Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden kann und der Mieter seine Zahlungsmethode nicht anpasst oder seinen Lagerraum kündigt, kann der Vermieter den Zugang zu den Gegenständen verweigern, bis eine gültige Zahlungsmethode hinterlegt wurde.
- Die Miete für den Lagerraum bleibt garantiert konstant während der gesamten vom Mieter gewählten Mindestlagerperiode (z. B. 2, 3, 6 oder 12 Monate nach dem Einzugsdatum). Nach dieser Periode behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kosten des Vertrags regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Dies kann maximal einmal pro Quartal geschehen, bei erheblichen Änderungen der Marktbedingungen, wie Miet- oder Einkaufskosten oder Änderungen der Mehrwertsteuer. Bei Preisänderungen, die den regulären Anstieg der Lebenshaltungskosten erheblich überschreiten, hat der Mieter das Recht, den Vertrag zu kündigen. In solchen Fällen wird der Vermieter den Mieter schriftlich darüber informieren. Preisänderungen, die den regulären Anstieg der Lebenshaltungskosten nicht überschreiten, müssen vom Vermieter nicht im Voraus kommuniziert werden.
§ 8. Kündigung
- Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, und kann über das Online-Portal oder per E-Mail ausgesprochen werden. Aus der E-Mail muss der Absender eindeutig hervorgehen, eine Unterschrift (Signatur) ist nicht erforderlich. Der Mieter kann auch telefonisch kündigen, muss jedoch eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass der Vertrag gekündigt wurde.
- Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist nicht der Versand, sondern der nachweisbare Empfang beim Vermieter maßgeblich.
- Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Der Abrechnungsmonat, der zum Zeitpunkt der Rückgabe des Lagerraums läuft, muss jedoch vollständig bezahlt werden. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Während der Mindestlagerdauer ist eine Kündigung nicht möglich. Wenn der Mieter die Miete im Voraus bezahlt, wird der Vermieter niemals eine Rückerstattung der Vorauszahlung leisten.
§ 9. Minderung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Der Mieter kann gegenüber den Mietzahlungsansprüchen des Vermieters weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder die Miete mindern.
- Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadenersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels der Mietsache, den der Vermieter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem Mietverhältnis kann der Mieter aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Die Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist, soweit gemäß Ziffer 1 möglich, nur zulässig, wenn der Mieter seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat.
§ 10. Vermieterpfandrecht
- Der Mieter bestätigt, dass er rechtmäßiger Eigentümer und/oder rechtmäßiger Besitzer der eingelagerten Gegenstände ist.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten, wenn die eingebrachten Sachen von Dritten gepfändet werden. Soweit der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch macht, hat er das Recht, ein Inventar der im gemieteten Objekt eingelagerten Gegenstände zu erstellen
§ 11. Sicherungsübereignung
- Der Mieter überträgt dem Vermieter sein Eigentum oder etwaige Anwartschaftsrechte an allen Gegenständen, die der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses in dem Mietobjekt einlagert. Die sicherungsübereigneten Gegenstände werden nachfolgend auch als das „Sicherungsgut“ bezeichnet. Die Sicherungsübereignung ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von mindestens zwei Mietperioden in Verzug kommt.
- Die Übergabe des Sicherungsguts an den Vermieter wird dadurch ersetzt, dass der Vermieter das Sicherungsgut für den Mieter unentgeltlich verwahrt. Der Mieter erteilt dem Vermieter bereits jetzt seine Zustimmung zur Verwertung des Sicherungsgutes nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.
- Das Sicherungsgut dient dem Vermieter als Sicherheit für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis. Der Mieter bleibt auch nach der Sicherungsübereignung und auch nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne dieser Vorschrift zur Nutzung des Sicherungsgutes berechtigt. Er darf das Sicherungsgut aus dem Mietobjekt entfernen und uneingeschränkt über das Sicherungsgut verfügen.
- Dem Mieter steht gegenüber dem Vermieter ein schuldrechtlicher Anspruch auf Freigabe des Sicherungsgutes zu, soweit der Wert der übertragenen Sicherheiten mehr als 110 % der besicherten Forderungen beträgt.
- Die Sicherungsübereignung endet im Wege einer auflösenden Bedingung und der Mieter erlangt das Volleigentum bzw. das volle Anwartschaftsrecht zurück, soweit das Sicherungsgut aus dem Mietobjekt entfernt wird.
- Der Vermieter ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne von Ziffer 1 nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze zur Verwertung des Sicherungsgutes berechtigt, soweit der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von zwei Mietperioden in Verzug ist und der Vermieter deshalb laut dieses Mietvertrages zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist und der Vermieter dem Mieter die Verwertung des Sicherungsgutes unter Setzung einer Frist von einem Monat schriftlich angedroht hat und diese Frist abgelaufen ist.
- Im Rahmen der Verwertung des Sicherungsgutes ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters zu räumen und das Sicherungsgut in Besitz zu nehmen. Die Öffnung hat in diesem Fall in Gegenwart von zwei Mitarbeitern des Vermieters zu erfolgen, die die nach Öffnung des Mietobjekts vorgefundenen Gegenstände in ein Protokoll aufzunehmen haben.
- Der Vermieter ist berechtigt, das Sicherungsgut nach billigem Ermessen und auf Kosten des Mieters zu verwerten. Unverwertbare und offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden.
- Der Vermieter hat bei der Verwertung des Sicherungsgutes auf die berechtigten Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Insbesondere wird er das Sicherungsgut nur insoweit verwerten, als dies zur Befriedigung der gemäß Vertrag besicherten Ansprüche notwendig ist. Ein aus der Verwertung erwachsender Übererlös ist an den Mieter auszukehren.
§ 12. Notfälle und Vorschriften
- Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, den Evakuierungsplan im Gebäude zu kennen. Der Mieter ist auch selbst dafür verantwortlich, die Brand- und Fluchtwege zu kennen. Diese sind im Gebäude klar markiert, und es brennt Tag und Nacht ein Notlicht. Diese Notausgänge und Brandschutzmittel müssen jederzeit freigehalten werden und dürfen niemals durch die Gegenstände des Mieters blockiert werden. Falls der Mieter dennoch Notausgänge, Fluchtwege oder Brandschutzmittel blockiert, wird der Vermieter die Gegenstände auf Kosten des Mieters entfernen.
- Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass niemals Gegenstände außerhalb des Gebäudes oder gegen das Gebäude gelagert werden. Der Mieter wird auch keinen Abfall außerhalb des Gebäudes ablegen. Falls der Mieter dennoch Gegenstände oder Abfall außerhalb des Gebäudes oder gegen das Gebäude lagert, wird der Vermieter diese Gegenstände auf Kosten des Mieters entfernen.
- Parken bei der Lagereinrichtung ist nur in den dafür vorgesehenen Parkplätzen gestattet. Auch müssen Lade- und Entladetüren jederzeit freigehalten werden. Der Mieter darf niemals mit einem Fahrzeug die Lade- oder Entladetüren blockieren.
§ 13. Zusätzliche Hinweise
- Kann eine berechtigte Lastschrift auf dem Konto des Mieters durch Verschulden des Mieters nicht eingelöst werden, oder bucht der Mieter die Lastschrift wieder zurück, so stellt der Vermieter dem Mieter die entstandenen Kosten nebst einer Pauschale von 20 € in Rechnung. Gleiches gilt für vom Mieter verschuldete Kreditkartenrückbuchungen. Dem Mieter bleibt jedoch in beiden Fällen der Nachweis eines geringeren und/oder gar keines Schadens gestattet.
- Der Vermieter führt bei einem Mieter, bei dem er in Vorleistung geht (z.B. bei Buchung auf Rechnung oder bei Buchung einer Logistikdienstleistung noch bevor der erste Monat Miete bezahlt wurde) standardmäßig eine Bonitätsabfrage bei der SCHUFA durch. Im Einzelfall wird daraufhin entschieden, ob die Bonität ausreichend ist, um in Vorleistung zu gehen oder nicht.
§ 14. Datenschutz und personenbezogene Daten
- Der Vermieter ist sich der Bedeutung einer sicheren Handhabung personenbezogener Daten bewusst. Daher wurden hohe Datenschutzstandards gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union eingeführt, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist. Der Vermieter wird sich jederzeit an diese Vorschriften zur Datenverarbeitung halten.
- Die detaillierten Informationen zum Datenschutz können jederzeit online in der bereitgestellten Datenschutzerklärung eingesehen werden.
- Bei Fragen kann der dort genannte Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden.
§ 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Alle Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Miet-/Lagervertrag unterliegen der Zuständigkeit des Gerichts, an dem die Lagerstätte gelegen ist. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, an einem anderen Gericht als das des Standorts der Lagerstätte zu klagen.
- Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt: Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird das Landgericht Berlin, bzw. für Streitwerte bis 3.000 € das Amtsgericht Berlin-Mitte, vereinbart. Dies gilt auch für andere als vertragliche Ansprüche.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für die Vermietung von Lagerraum oder von Umzugskisten
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - der Box at Work GmbH, Bremer Ring 11, 14641 Wustermark - mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müsse Sie uns
Box at Work GmbH
Bremer Ring 11
14641 Wustermark
Tel: 030 22957890
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, mit Ausnahme der tatsächlich angefallenen Kosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir verweisen außerdem auf Paragraph 5 unserer Allgemeinen Mietbedingungen, wobei für die Stornierung von Logistikdienstleistungen 48 Stunden vor Leistungsdatum Gebühren anfallen.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Box at Work GmbH
Bremer Ring 11
14641 Wustermark
Tel: 030 22957890
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum