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Scheidung: Gemeinsames Haus, Vermögen & weitere Fragen

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Die Scheidungsquote in Deutschland stieg von 1960 bis 2005 auf den Höchstwert von 51,92 %. Im Jahr 2018 sank sie wieder auf 32,94 %. Somit kommt auf alle drei Eheschließungen eine Ehescheidung in Deutschland. Doch was bedeutet eine Scheidung für gemeinsames Vermögen und vor allem für das Haus? BOXIE24 klärt Sie über den Ablauf und die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung auf. 

Scheidung

Scheidung: Ehevertrag oder Zugewinngemeinschaft 

Haben Sie einen notariell beglaubigten Ehevertrag geschlossen, weicht die Scheidung von der einer normalen etwas ab. Die Abweichung und Details wurden im Ehevertrag festgelegt, somit entscheidet in diesen Fällen der Ehevertrag.

Im Normalfall wird kein Ehevertrag geschlossen und deshalb leben Sie als Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung findet laut Scheidungsrecht immer ein Versorgungsausgleich statt. Wenn die Ehe geschieden wird, wird laut Scheidungsrecht errechnet, wie viel Zugewinn die Ehepartner während der Ehe hinzugewonnen haben. Wenn hier eine Differenz besteht, wird normalerweise der Ehegatte, der den größeren Zugewinn beigetragen hat, die Hälfte des Differenzbetrages seinem Ex-Partner in Geld auszahlen müssen. Ein Erbe oder eine Schenkung während der Ehezeit ist vom Zugewinn ausgenommen, diese Werte werden behandelt, als wären sie von Beginn der Ehe vorhanden gewesen. 

Zugewinngemeinschaft in 6 einfachen Schritten erklärt:

  1. Anfangsvermögen beider Ehepartner werden separat aufgestellt
  2. Das Endvermögen beider wird ermittelt
  3. Die Differenz ergibt den Zugewinn
  4. Zugewinngemeinschaft → Zugewinne werden addiert
  5. Gesamt-Zugewinn wird halbiert 
  6. Ehegatte, der mehr als diese Hälfte zugewonnen hat, muss diesen Zugewinn ausgleichen

Was passiert während und nach der Scheidung mit dem Haus?

Das anfängliche Problem liegt darin, dass ein Anspruch aus dem Zugewinn ein reiner Geldzahlungsanspruch ist. Allerdings lassen sich nunmal viele Vermögensgegenstände – wie eben auch das gemeinsame Haus – nicht einfach so entzwei teilen. Deshalb müssen sich die Scheidenden einigen oder ein Gericht entscheiden lassen.

In der Trennungszeit haben beide Ehepartner das Recht, in dem gemeinsam erworbenen Haus zu wohnen, bis die Ehe auch rechtskräftig geschieden ist. Dadurch kann vorerst keiner den anderen einfach so vor die Tür setzen. Normalerweise verlässt einer der Partner die gemeinsame Immobilie freiwillig, da er lieber bei einem Freund unterkommt, anstatt sich dauerhaft im Streit zu befinden. Doch zum einen sollte er womöglich gleich einen Lagerraum mieten, um sein Hab und Gut in Sicherheit zu bringen, zum anderen muss er sich bewusst sein, dass ein überstürzter Auszug den Verlust seines Nutzungsrechts bedeuten kann. Auch wenn Sie vorerst gemeinsam in einer Immobilie wohnen bleiben, sollten Sie sich bereits überlegen, ein eigenes Lager zu mieten. Damit bleiben Sie flexibel und können jederzeit eigene Gegenstände auslagern und damit in Sicherheit bringen.

Was mit dem gemeinsamen Haus passiert, muss das Ehepaar gemeinsam entscheiden. Bleibt einer der beiden im Haus wohnen, muss er den anderen Ehepartner ausbezahlen. Das kann sowohl in einer Summe, als auch in Raten geschehen. Überschrieben wird die Immobilie allerdings erst, wenn der Ex-Partner ausbezahlt wurde. 

Eine weitere Möglichkeit ist eine Realteilung der Immobilie, die das Haus in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten teilt. Dadurch hat jeder einen Teil und kann diesen entweder verkaufen oder bewohnen. Dafür muss allerdings die Immobilie einige Bedingungen erfüllen und die Ehepartner müssen das wollen. Eine Realteilung kommt deshalb selten bei einer Scheidung vor.

Eine geläufige Variante ist der Hausverkauf: mit dem Erlös werden bestehende Kredite getilgt und die oft anfallende Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt. Der Rest wird untereinander aufgeteilt und beide Ex-Ehepartner müssen sich eine neue Bleibe suchen. Hier ist es oft hilfreich, sich ein Zwischenlager zu mieten, um den Umzug einfach und stressfrei zu meistern. Denn mithilfe des Lagers kann sich jeder der Geschiedenen seine eigenen Sachen auf Seite packen und hat direkten Zugriff darauf, ohne dem Ex-Partner begegnen zu müssen. Auch Self Storage ist eine gute Möglichkeit, um das eigene Hab und Gut während des Umzuges zu lagern. 

Hausverkauf

Tipp: Haus im Trennungsjahr verkaufen

Sollten Sie sich für einen Verkauf der gemeinsamen Immobilie entscheiden, ist es von Vorteil das noch vor Ablauf des Trennungsjahres geschehen zu lassen. Denn dadurch haben Sie direkt liquide Mittel, mit denen Sie den Ausgleich durchführen können und alles abwickeln können. Wenn Sie sich fragen, wo Sie auf die Schnelle Ihre Möbel einlagern sollen, hat Boxie24 die Lösung für Sie: Eine Lagerfläche mieten kann für Sie viele Schritte erleichtern und nimmt jedem Platzproblem den Wind aus den Segeln. So können Sie – wenn Sie die finanziellen Mittel dazu haben – ein neues Haus kaufen, das Ihren aktuellen Ansprüchen entspricht. Boxie24 hat für Sie auch eine Umzug-Checkliste zusammengestellt, die Ihnen dabei hilft, nichts zu vergessen. 

Teilungsversteigerung nach einer Scheidung

Wenn Sie sich als Ehepaar in der Trennung nicht über die Zukunft der gemeinsamen Immobilie einigen können, kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt werden. Die Versteigerung wird öffentlich vom Vollstreckungsgericht durchgeführt und stellt eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung dar. Nach Abzug der Kosten für das Gericht und ein Sachverständigengutachten wird der Verkaufserlös zwischen den früheren Eigentümern – also Ihnen als Ehepartner – aufgeteilt. 

Steuerliche Regelungen bei der Scheidung

Wenn einer der Ehepartner die gemeinsame Immobilie übernehmen möchte und sich beide darauf geeinigt haben, sollten sie wissen, was sie aus steuerlicher Sicht beachten müssen. Lassen Sie sich mit der Übertragung nicht all zu viel Zeit, damit sie mit der Scheidung in einem direkten und zeitlichen Zusammenhang steht. Ist dies nämlich nicht der Fall, müssen Sie Grunderwerbssteuer auf den Teil zahlen, den Sie zusätzlich erhalten. 

Außerdem sollten Sie nicht zu lange außerhalb des gemeinsamen Hauses wohnen, damit der Fiskus keine Spekulationssteuer von Ihnen verlangt. Diese müssen Sie nicht bezahlen, wenn Sie das Haus im aktuellen und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu Wohnzwecken genutzt haben. Die Spekulationssteuer errechnet sich aus dem Veräußerungsgewinn der Immobilie und Ihrem Einkommenssteuersatz.

Scheidung und Haus: Alle Fakten auf einen Blick

  • Kein Ehevertrag: beiden Ehepartnern gehören 50 % des Hauses
  • Haus verkaufen oder einen Ehepartner ausbezahlen
  • Uneinigkeit: Teilungsversteigerung
  • Kredite werden fortgeführt, wie sie gestartet wurden
  • Zwangsversteigerung bringt weniger Mittel als der eigentliche Immobilienwert
  • Mit dem Scheidungsantrag kann das Haus an gemeinsame Kinder vererbt werden

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