Nicht nur Wohnraum wird im Augenblick immer teurer und knapper in Deutschland. Auch Parkplätze sind in den meisten deutschen Städten Mangelware. Wer neben dem Hauptwagen auch noch ein zweites Fahrzeug hat, wird doppelt bestraft.
Deshalb gibt es in den meisten Großstädten Self-Storage-Anbieter, die sich auf die Vermietung von Garagen spezialisiert haben. Auch Privatpersonen, die mehr Platz auf dem eigenen Grundstück haben, als sie benötigen, stellen vermehrt Garagen darauf auf und vermieten diese, um ein Nebeneinkommen zu generieren.
Neben der Fahrzeugabstellung können diese Garagen natürlich auch als Lagerraum genutzt werden. Wenn Sie darüber nachdenken, eine Lagerraum-Garage zu mieten, sollten Sie sich allerdings gründlich über Ihre Rechte und Pflichten informieren, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Es könnte nämlich sein, dass eine Garage als Lagerraum mit einigen Einschränkungen kommt, und es Ihnen nicht erlaubt ist, die Lagerfläche für das zu nutzen, was Sie geplant haben.
Für wen eignet sich die Anmietung einer Garage?
Im Ausgangspunkt sind Garagen nur für einen einzigen Zweck gedacht: die Abstellung und Aufbewahrung von Kraftfahrzeugen. Die meisten Bundesländer haben sogar eine Garagenverordnung, in der die Zweckentfremdung von Garagen genauestens geregelt und zum Teil verboten ist.
Das Verbot der Zweckentfremdung gilt sowohl für die eigene als auch für eine angemietete Garage und könnte bei der Entdeckung schwerwiegende Folgen haben. Wer zum Beispiel seine Garage zur Werkstatt umbaut, dem könnte nicht nur fristlos sein Mietvertrag für die Garage, sondern auch für die gesamte Wohnung gekündigt werden, wenn sie Bestandteil des Vertrags war.
Auch im eigenen Heim gibt es Restriktionen. Eine Werkstatt darf nur zum Eigenbedarf, und nicht für gewerbliche Zwecke in der Garage eingerichtet werden. Wenn Sie also die Garage mit Strom und Beleuchtung ausstatten, weil Sie darin arbeiten wollen, sollten die Tätigkeiten nur leicht und mit so wenig Geräuschen wie möglich ausgeführt werden.
Benötigen Sie die Garage geschäftlich oder privat?
Wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss auch eine Geschäftsadresse angeben. Viele Gewerbetreibende oder Freiberufler haben oft kein physisches Gebäude, von wo aus sie ihr Unternehmen betreiben. Dabei ist es nicht immer angebracht, die Wohnadresse auch als Büroanschrift anzugeben, und hier kann eine angemietete Garage die Lösung darstellen.
Im Gegensatz zu privaten Kunden benötigen Geschäftskunden eine monatliche Rechnung, die deutlich die Mehrwertsteuer ausweist. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie auf Ihrer angemieteten Garage auch die notwendigen Schilder anbringen dürfen, die diese als Standort Ihres Betriebs gegenüber der Post und möglicherweise Kunden anzeigt.
Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass die Nutzung der Garage als Gewerbefläche auch von Ihrem Vermieter akzeptiert und im Mietvertrag festgehalten wird. Gegebenenfalls müssen auch weitere Sicherheitsmaßnahmen, darunter Brandschutz, Zugang für Nutzfahrzeuge und CCTV-Überwachung, geregelt werden.
Wie viel Platz brauchen Sie in der Garage?
Wenn Sie sich auf die Suche nach einer Garage machen, ist die Platzfrage natürlich neben den Mietkosten eine der wichtigsten Kriterien. Wenn es um die Garagengröße geht, sind die folgenden Voraussetzungen in Deutschland gegeben.
Wie groß ist eine Garage in Quadratmetern und Kubikmetern?
Garagengrößen unterliegen keinen gesetzlichen Standards, aber in der Regel können Sie mit den folgenden Maßen rechnen:
- Einzelgarage: 5 m – 8 m Länge, 2,50 m – 4 m Breite, 2,20 m – 3,20 m Höhe, Grundfläche 12,5 m² – 36 m², Volumen 27,50 m³ – 102,40 m³
- Doppelgarage: 5 m – 9 m Länge, 5 m – 8 m Breite, 2,20 m – 3,30 m Höhe, Grundfläche 25 m² – 72 m², Volumen 55 m³ – 237,60 m³
- Großraumgarage: 5 m – 10 m Länge, 5 m – 7 m Breite, 2,50 m – 3,30 m Höhe, Grundfläche 25 m² – 70 m², Volumen 62,50 m³ – 231 m³
Neben Ihrem primären Auto benutzen viele ihre Garage, um Winter-/Sommerreifen, Fahr- und Motorräder oder Werkzeug aufzubewahren. Beachten Sie jedoch, dass die Garagenverordnung immer die Aufbewahrung von größeren Mengen an Benzin oder Diesel aufgrund der hohen Brandgefahr untersagt.
Wenn Sie planen, Ihre Garage als Lagerplatz für z. B. Hausrat zu nutzen, sollten Sie diese so einrichten, dass Sie auch in die Höhe stapeln können. Aufhängeschienen/-haken oder Regale können bei der Anpassung der Garage als Lagerraum behilflich sein. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie immer eine etwa 10 bis 15 Prozent große Pufferzone miteinplanen, damit Sie auch immer Zugriff auf Ihre Sachen haben.
Welche Abstände und Abmessungen passen zu Ihrem Fahrzeug oder Lagerbestand?
Wenn Sie Ihre Garage für andere Zwecke als nur die Abstellung Ihres Fahrzeugs nutzen, sollten Sie darauf aufpassen, dass Sie jederzeit bequem in das Auto einsteigen können. Auch das sichere Ein- und Herausfahren aus der Garage sollte durch die Lagerung von Kartons, Werkzeugen und anderen Gegenständen nicht beeinträchtigt werden.
Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihr Lagergut in einem gehörigen Abstand zu Ihrem Fahrzeug untergebracht ist, und nicht dessen natürlichen Wendekreis behindert. Sollten Sie einen Dachgepäckträger oder Anhänger an Ihrem Wagen befestigt haben, wird dies die Ein- und Ausfahrt aus der Garage weiterhin beeinflussen.
Deshalb ist nicht nur der Umfang Ihrer Garage von besonderer Bedeutung, sondern auch die Größe des Garagentors. Diese kommen in der Regel in den folgenden Standardmaßen:
- Einzelgaragentore: 2,500 m Torbreite – 2 m Torhöhe
- Doppelgaragentore: 5 m Torbreite – 2 m Torhöhe
- Gargentore für größere Fahrzeuge: 3 m – 3,5 m Torbreite bis zu 2 m – 2,2 m Torhöhe
Garagentore sind als Schwing-, Roll- oder Sektionaltore erhältlich. Wenn Sie Ihre Garage von einer Rampe aus befahren, müssen Sie auch diese bei der Kalkulation des Wendekreises miteinbeziehen.
Was kostet es, eine Garage zu mieten?
Welche Faktoren bestimmen die monatliche Miete einer Garagenbox?
Wenn Sie sich fragen, was Sie für die monatliche oder wöchentliche Miete von einer bezahlen müssen, dann ist dies zuallererst von Ihrem Standort abhängig.
In deutschen Großstädten mit hohen Mieten und Eigentumspreisen für Wohnraum, besonders in Berlin, München, Hamburg und Frankfurt, sind Garagen am schwierigsten heranzukommen und demzufolge auch am teuersten.
In Berlin oder München kostet eine Garage gerne zwischen 300 und 400 Euro im Monat und befindet sich dann noch nicht einmal zentral, sondern in den ausliegenden Vorstädten und Industriezentren. In anderen, kleineren Städten, wie z. B. Krefeld oder Gelsenkirchen, beide in NRW, beginnt die Garagenmiete immer noch bei stolzen 200 Euro pro Monat.
In beiden Fällen dreht es sich um verhältnismäßig kleine Garagen mit einer Grundfläche von 30 m². Je größer die Garage, desto höher der Mietpreis.
Bei professionellen Self-Storage-Anbietern, die auch Garagen vermieten, erhalten Sie in der Regel neben dem Garagenplatz auch Strom, Beleuchtung und einfachen 24/7-Zugang. Allerdings gibt es auf diesem Markt auch einige Privatanbieter, die Abstellplätze in Tiefgaragen und auf der Straße anbieten, oft zu Wucherpreisen und mit wenig Komfort.
Sehen Sie sich deshalb genau um und vergleichen Sie die Preise nicht nur basierend auf Platz und Mietpreis, sondern auch Annehmlichkeiten wie Videoüberwachung, Strom und Beleuchtung.
Müssen Sie Kaution, MwSt., und Verwaltungsentgelte zahlen?
Kaution ist mittlerweile eine normale Praxis, wenn man Lagerraum und Garagen mietet. Diese einmalige Zahlung beträgt in der Regel zwischen 1 und sogar 3 Monatsmieten und wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrags abverlangt.
Kautionen sind einmalige Zahlungen, die am Ende der Mietzeit wieder zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, der angemietete Lagerraum/die Garage wird wieder so zurückgegeben, wie man sie erhalten hat.
Neben der Kaution können weitere Kosten anfallen. Wer eine Garage mit Strom mietet, muss damit rechnen, dass dieser entweder zu einem abgesprochenen Preis oder gemäß monatlicher Ablesung zur Mietrechnung hinzukommt.
Daneben verlangen einige Garagenanbieter ein Verwaltungs- oder Serviceentgelt für die Bereitstellung, Reinigung und Wartung des angemieteten und möglicherweise des Gemeinschaftsbereichs. Privatpersonen, die Garagen mieten, haben auch die Mehrwertsteuer als zusätzliche Kosten. Außerdem verlangen seriöse Anbieter auch, dass der angemietete Lagerraum sowie der Inhalt zureichend versichert sind.
Wie funktioniert die Kündigungsfrist?
Wenn Sie einen Mietvertrag für eine Garage unterschreiben, sollten Sie besonders die Kündigungsfristen beachten, besonders wenn Sie einen Vertrag über unbestimmte Zeit eingehen.
Kündigungsfristen können von 1 bis 3 Monate betragen, und selbst bei zeitbegrenzten Mietverträgen müssen Sie aufpassen, dass sich die Mietzeit nicht aufgrund einer automatischen Vertragsverlängerungsklausel einfach verlängert, wenn Sie vergessen haben, zu kündigen.
Stellen Sie sicher, dass die Garage oder der Lagerraum bei der Übergabe sauber und vollständig ausgeräumt ist, um die Kaution zurückzuerhalten. Legen Sie fotografische Beweise vor, um zu verhindern, dass der Vermieter Ihnen Schäden an der Garage zuweist, die bereits beim Einzug vorhanden waren.
Es kann oft 3 bis 6 Monate dauern, bis Sie Ihre Kaution zurückbekommen. Der Zeitraum ist nicht gesetzlich geregelt. Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie sich vielleicht bei früheren Mietern umhören, welches Protokoll der Vermieter beim Auszug anwendet.
Wie sicher ist Ihre Garagenbox und wie ist der Zugang geregelt?
Welche Art von Sicherheitsmaßnahmen erhalten Sie?
Die Sicherheitsmaßnahmen für Ihre angemietete Garage hängen ganz von der Professionalität Ihres Vermieters ab. Wenn Sie eine Garage von einer Privatperson mieten, wird dort höchstwahrscheinlich keine Sicherheit angeboten und Sie müssen selbst dafür sorgen, dass Ihre Garage und deren Inhalt ausreichend abgesichert sind.
Professionelle Garagenvermieter bieten in der Regel CCTV-Überwachung, robuste Türen und Schlösser sowie eine sichere Einzäunung des gesamten Garagenbereichs. Um ganz sicherzugehen, dass Ihre Garage auch gut geschützt ist, könnten Sie Ihr eigenes hochwertiges Schloss anbringen.
Der Zugang zu Ihrer Garage sollte zudem gut beleuchtet sein, damit Sie sich auch nach Einbruch der Dunkelheit dort sicher fühlen können.
Achten Sie darauf, dass Sie bei der Einrichtung Ihrer Garage Gänge freihalten, nicht nur um einen einfachen Zugriff auf Ihre Habseligkeiten zu sichern, sondern auch, um im Notfall schnell den Bereich durch Panikwege verlassen zu können.
Ist der Parkplatz/die Garage gut beleuchtet und wie schnell und leicht können Sie be-/entladen?
Neben der Sicherheit ist der Zugang zu der Garage von Bedeutung. Wenn Sie mehr als nur ein Kraftfahrzeug darin aufbewahren wollen, müssen Sie die Anfahrt mit Ihren Habseligkeiten gut vorbereiten.
Bevor Sie mit Ihrem vollgeladenen Auto auf dem Parkplatz erscheinen, sollten Sie Folgendes checken:
- Gibt es Rampen oder Zugangsbeschränkungen wie limitierende Durchfahrtshöhen oder maximale Gewichtsbegrenzungen? Dies ist besonders wichtig, wenn Sie z. B. ein Wohnmobil in der Garagenbox aufbewahren wollen.
- Kann die Garage leicht mit einem Anhänger/Trailer angefahren werden? Dies gilt auch für die eventuelle Aufbewahrung von Wohnwagen.
- Stellt der Anbieter Sackkarren und Rollwagen zur Verfügung, damit Sie sich das Schleppen sparen können?
- Welche Art von Garagentor haben Sie? Schließt dieses automatisch nach jedem Durchgang, oder ist es ein Rolltor, das offenbleibt?
- Ist die Beleuchtung sowohl außerhalb als auch in der Garage ausreichend, damit Sie nicht im Dunkeln fummeln müssen.
- Ist der Bereich überdacht, im Falle, dass es regnet, wenn Sie be- oder entladen?
Welche Richtlinien gibt es für Ihre angemietete Garage und was dürfen Sie dort nicht machen?
Dürfen Sie gemäß dem Gesetz in der Garage arbeiten und andere Sachen als Kraftfahrzeuge dort aufbewahren?
Was Sie in der Garage machen dürfen und was nicht, ist von der Garagenverordnung in Ihrer Stadt/Gemeinde abhängig. In der Regel gibt es aber die folgenden Einschränkungen:
- Garagen sind im Ausgangspunkt kein Arbeitsplatz und Sie dürfen dort nur leichte Aufgaben ausführen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie die Nachbarschaft nicht mit Lärm durch Elektrowerkzeuge oder unnötig viel Staub durch z. B. Sägen belästigen.
- Wenn Sie die Garage für den gewerblichen Gebrauch umbauen wollen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dabei werden die bereits genannten Punkte berücksichtigt. Baugenehmigungen für gewerblichen Gebrauch in Wohngebieten werden in der Regel nicht erteilt.
- Wenn Sie eine Garage von Grund auf bauen wollen, gelten besondere Regeln.
- Lagerungen in Garagen erlauben Gegenstände und Materialien, die mit dem Kraftfahrzeug zu tun haben. Dazu gehören Reifen, Kindersitze, Fahrräder, Motorräder, Putzmittel, Werkzeug für Autos und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen Behältern.
- Aufgrund von besonderer Berücksichtigung des Brandschutzes dürfen Sie in der Regel keinen Hausrat in der Garage aufbewahren. Fragen Sie nach den kommunalen oder gesetzlichen Vorgaben in Ihrer Region.
- Wenn die Garage mit Ihrer gemieteten Wohnung/Ihrem gemieteten Haus kommt, beachten Sie bitte, dass eine Missachtung der Garagenregeln dazu führen kann, dass Ihr Mietvertrag fristlos gekündigt werden kann.
Benötigen Sie eine Versicherung und welche Haftung gilt?
Die Versicherung Ihres Garageninhalts ist davon abhängig, was Sie in der Garage aufbewahren. Wenn Sie nur Ihr Auto oder Motorrad dort abstellen, ist dies durch die Voll- oder Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug gedeckt. Um eine Haftung zu gewährleisten, setzt dies allerdings voraus, dass Sie ausschließlich Gegenstände und Materialien in der Garage lagern, die gesetzlich zugelassen sind.
Hinzu könnte eine Wohngebäudeversicherung kommen, die Schäden an der Garage selbst deckt. Ihre Hausratversicherung deckt die Gegenstände, die Sie in der Garage lagern. Beachten Sie bitte, dass keine der Versicherungen Schäden decken wird, die aufgrund von der Lagerung illegaler oder verbotener Gegenstände oder Materialien entstanden sind.
Wenn die Garage Teil Ihres Mietvertrags für eine Wohnung/ein Haus ist, könnte zusätzlich eine Mietrechtsschutzversicherung für Sie aktuell sein, die mögliche Streitigkeiten mit dem Vermieter deckt. Auch eine Haftpflichtversicherung ist bei der Anmietung einer Garage notwendig, um Schäden an der Garage selbst abzudecken.
Um sich am besten auf eventuelle Schäden oder Diebstähle vorzubereiten, sollten Sie immer fotografische Nachweise Ihrer gelagerten Güter und Werkzeuge anfertigen.
Verbotene Gegenstände bei der Lagerung in der Garage
Wenn Sie eine Garage mieten, gehen Sie wahrscheinlich davon aus, dass Sie den Platz, für den Sie immerhin monatlich eine ziemlich saftige Miete bezahlen, nach Belieben einrichten können. Wie für das meiste in Deutschland gibt es aber auch an Ihrem Standort eine Garagenverordnung, die genau vorschreibt, was Sie nicht in der Garage lagern dürfen.
Zu den von der Garagenlagerung ausgeschlossenen Gütern gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel und große Haushaltsgeräte wie Kühlschranke oder Herde, eine große Anzahl von leeren oder gefüllten Kisten und Kartons und sonstiger Sperrmüll.
Daneben sind leicht entflammbare und explosive Materialien wie gefüllte Gas- und Kraftstoffkanister von der Garagenlagerung ausgeschlossen. In manchen Gemeinden und Städten dürfen Sie allerdings Benzinkanister mit bis zu 20 Litern Inhalt aufbewahren.
Auch generelle Haushaltsgegenstände, wie alte Kleidung, Weihnachts- und Osterschmuck oder Bücher sind von der Lagerung in der Garage ausgeschlossen.
Der Grund für die restriktive Praxis ist die erhöhte Brandgefahr, die durch die unsachgemäße Lagerung der Gegenstände und Materialien entstehen kann. Zudem sind überfüllte Garagen ein Magnet für Ungeziefer wie Ratten und Mäuse.
Wo können Sie eine Garage mieten und wie ist der Zugang zu Ihrer Box geregelt?
Welcher Standort passt aufgrund der Fahrzeit und der Autobahnanbindung am besten zu Ihren Bedürfnissen?
Wenn Sie nach einer Garage zur Anmietung suchen, hoffen Sie wahrscheinlich, dass Sie etwas in Ihrer Nähe finden. Immobilien-Websites bieten deshalb oft Suchmaschinen, mit deren Hilfe Sie Fahrzeugabstellplätze auf der Straße, auf Parkplätzen oder in Tiefgaragen in deutschen Großstädten, darunter Berlin, München oder Frankfurt, ausfindig machen können. Dabei dreht es sich allerdings zumeist um private Vermieter, wobei Vorsicht geboten ist, da Sie den Ruf oder die Zuverlässigkeit der Person nicht ohne Weiteres überprüfen können.
Wenn Sie die Garage von einem privaten Anbieter mieten, müssen Sie zudem auf Gefahren und Restriktionen achten, die durch die Nachbarschaft in z. B. der Altstadt veranlasst werden. Ist der Standort sicher oder oft von Diebstählen, Einbrüchen oder Vandalismus betroffen? Müssen Sie nachts Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und unnötigen Lärm vermeiden?
Daneben gibt es auch professionelle Garagenvermieter, die sich allerdings selten in Wohngebieten oder zentral in der Innenstadt befinden. Deshalb sollten Sie nach jemandem Ausschau halten, der wenigstens im Bereich Ihres Pendelverkehrs liegt und/oder eine leichte Zufahrt von der Autobahn gewährleistet.
Wenn Sie z. B. in Stuttgart leben, könnte ein Garagenvermieter an der Autobahnausfahrt Untertürkheim von Interesse sein. Im Kölner Raum müssen Sie vielleicht aufgrund eines gravierenden Mangels an Garagenplätzen auf Düsseldorf ausweichen.
Wie lässt sich eine Garagenbox mit einer Full-Service-Selfstorage vergleichen?
Mit so vielen Restriktionen, Verboten und Regulationen im Zusammenhang mit Garagen und der Lagerung sollten Sie sich vielleicht überlegen, ob ein Self-Storage in der Garage wirklich für Sie geeignet ist.
Wollen Sie nur ein Fahrzeug unterstellen, oder auch Möbel, Hausrat, persönliche Gegenstände und Papierarbeit? Wenn Sie kein Fahrzeug zum Abstellen haben, ist vielleicht eine Full-Service-Lagerung für Sie genau das Richtige.
Mit diesem professionellen Service werden Ihre Gegenstände zu Hause abgeholt und zu einer Lagerstätte transportiert, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Auch die Rücklieferung, ganz oder teilweise, ist Ihnen mit Full-Service-Selfstorage garantiert.
Mit Full-Service-Storage umgehen Sie außerdem Kopfzerbrechen über Versicherungen und Sicherheitsvorkehrungen. Professionelle Selfstorage-Anbieter haben immer Videoüberwachung in ihren Lagerstätten installiert. Sie bieten in vielen Fällen auch eine im Mietpreis inbegriffene Basisversicherung für den Transport und die Einlagerung, die Ihre eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung ergänzt.
BOXIE24 — Full-Service-Lagerung
Wenn Sie auf der Suche nach einem Lagerplatz für Ihren Hausrat und Inventar sind, aber so wenig Umstände wie möglich haben wollen, ist das Full-Service-Storage von BOXIE24 wahrscheinlich die perfekte Lösung.
Unsere hochprofessionellen und freundlichen Mitarbeiter holen Ihre Sachen direkt in Ihrem Wohnzimmer ab und transportieren sie in eines unserer gut beheizten und überwachten Lagerräume. Dort werden Sie sicher aufbewahrt und Sie bezahlen nie für mehr Platz, als Sie eigentlich brauchen.
Dabei sind Ihre Sachen sogar durch eine Basisversicherung gedeckt. Wenn Sie Ihr Eigentum ganz oder teilweise zurückhaben wollen, fahren wir sie auch wieder zu Ihnen, in vielen Fällen sogar ohne Extrakosten.
Sie finden BOXIE24 in mehr als 25 deutschen Großstädten, darunter Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf. Außerdem holen wir Ihre Sachen aus weiteren 90 Städten ab, um diese sicher einzulagern.
Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie einfach unser hilfsbereites Kundendienstteam.